Bestattungsarten
Erdbestattung

Reihenstelle:

Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. 
Nach Ablauf von 20 Jahren ist eine erneute Belegung der Grabstelle durch Familienangehörige nicht mehr möglich. - Es darf im allgemeinen keine Urne beigesetzt werden.

Wahlstelle:

Die Grabstelle wird von den Angehörigen ausgesucht. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert und die Grabstelle wieder neu belegt werden. - Es dürfen bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Feuerbestattung

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder nach der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.
Reihenstelle: (nur für eine Urne)
Wahlstelle: (für 2, 4 bzw. 9 Urnen)
Urnenwand-Stelle
Beisetzung im Urnengemeinschaftsgrab:
(anonyme Rasenstelle)

Seebestattung

Beisetzung der Urne in der Nordsee, Ostsee oder dem Atlantik. Die Angehörigen können die Urne bis zum Bestattungsort auf dem Schiff begleiten.

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder nach der Einäscherung auf dem Schiff stattfinden.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gern oder erhalten Sie direkt unter http://www.dsbg.de.

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Grundsätzlich gilt für Urnen und Sarg-Bestattungen in Deutschland eine Beisetzungspflicht. Urnen können nicht privat ausgehändigt werden. Erdbestattungen auf privatem Boden sind ebenfalls nicht möglich.


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