Erdbestattung

Reihenstelle:
Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen.
Nach Ablauf von 20 Jahren ist eine erneute Belegung der Grabstelle
durch Familienangehörige nicht mehr möglich. - Es darf im
allgemeinen keine Urne beigesetzt werden.

Wahlstelle:
Die Grabstelle wird von den Angehörigen ausgesucht. Nach Ablauf
der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert und die
Grabstelle wieder neu belegt werden. - Es dürfen bis zu vier
Urnen beigesetzt werden.
Feuerbestattung

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder nach
der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.
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Reihenstelle: |
(nur
für eine Urne) |
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Wahlstelle: |
(für
2, 4 bzw. 9 Urnen) |
| Urnenwand-Stelle |
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| Beisetzung
im Urnengemeinschaftsgrab: |
(anonyme Rasenstelle) |
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Seebestattung

Beisetzung der Urne in der Nordsee, Ostsee oder dem Atlantik.
Die Angehörigen können die Urne bis zum Bestattungsort auf dem
Schiff begleiten.

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder
nach der Einäscherung auf dem Schiff stattfinden.
Weitere
Informationen geben wir Ihnen gern oder erhalten Sie direkt unter http://www.dsbg.de.
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Grundsätzlich gilt für Urnen und Sarg-Bestattungen in
Deutschland eine Beisetzungspflicht. Urnen können nicht privat
ausgehändigt werden. Erdbestattungen auf privatem Boden sind
ebenfalls nicht möglich.
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